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BAFA Förderung für Kompressoren

Investieren Sie jetzt in die Zukunft und profitieren Sie von der BAFA Förderung für Kompressoren!

Logo - BAFA Förderung für Kompressoren

Bis zu 40% Förderung vom Staat

Kompressoren haben aufgrund des Verdichtungsprozesses einen hohen Energieverbrauch. Um das zu ändern, haben wir hocheffiziente Druckluftanlagen entwickelt und unterstützen die Förderungsinitiative des BAFA:

Der Ersatz von Altanlagen oder die Neuanschaffung von hocheffizienten Kompressoren wird vom BAFA bezuschusst!

Ihre Vorteile:

  • Förderung von Investitionen in Druckluftanlagen mit bis zu 40 %
  • Energieeinsparpotenziale durch hocheffiziente Kompressoren von ALMiG
  • Unterstützung bei der Erreichung von DIN EN ISO 50001 Vorgaben

Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot und unterstützen Sie bei der Beantragung der BAFA Förderung für Ihren Kompressor, sodass Sie ohne Aufwand davon profitieren können.

Sie möchten Ihr gesamtes technisches System optimieren? Auch dabei helfen wir Ihnen gerne in Zusammenarbeit mit erfahrenen Energieberatern!

Was wird gefördert?
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung

Wie hoch ist die Förderung?
  • 30 % der förderfähigen Investitionskosten (De-minimis-VO) bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten (Artikel 38 AGVO).
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 %.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Beschäftigte
  • Sonstige Unternehmen bis 500 Beschäftigte
  • Große Unternehmen ab 500 Beschäftigte

Bitte beachten Sie etwaige Änderungen in den Förderrichtlinien ab dem 01.10.2022.

 

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

  • Der Antrag muss eingereicht werden bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
    Mit der Umsetzung von Maßnahmen, für die eine Förderung bis zum 31.12.2023 beantragt wurde, darf bereits nach Antragstellung, also noch vor Ausstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheids, begonnen werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim BAFA maßgeblich. Eine Maßnahmenumsetzung vor Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgt jedoch auf eigenes finanzielles Risiko des antragstellenden Unternehmens, da zu diesem Zeitpunkt noch unklar ist, ob eine Förderung bewilligt werden kann. Es wird daher empfohlen, erst dann mit der Umsetzung zu beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.
    Bei Maßnahmen, die ab dem 01.01.2024 beantragt werden, ist der Maßnahmenbeginn vor Zugang des Zuwendungsbescheids nicht zulässig.
  • Eine Kombination verschiedener Querschnittstechnologien in einem Antrag ist möglich.
  • Anträge können ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 € gestellt werden. Die Förderhöchstgrenze liegt bei Einzelmaßnahmen bei maximal 200.000 € pro Vorhaben.
  • Die geförderten Anlagen müssen mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
  • Die beantragte Maßnahme muss innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein.
  • Die Antragsstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular des BAFA.
  • Folgende Nachweise müssen erbracht werden:
    - Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
    - Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    - Produktdatenblatt bzw. Materialdatenblatt oder Herstellererklärung
    - Je nach Zuschussvariante:  Entweder ist eine De-minimis-Erklärung oder gegebenenfalls für einzelne Maßnahmen ein Referenzangebot nach AGVO einzureichen.
    - Nachweis des Einsatzes hocheffizienter Querschnittstechnologien unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Effizienzkriterien
    - Unternehmensregistrierung (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Auszug aus der Handwerksrolle).
  • Die Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgt je Antrag nach vollständiger Prüfung des Verwendungsnachweises für die in einem Verfahren beantragten Maßnahmen. 

 

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Quellen: www.bafa.de; www.foerderdatenbank.de